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Biowärme und sonstige Genossenschaften

Die wesentlichen Aufgaben des Fachbereiches „Biowärme und sonstige Genossenschaften“ bestehen aus:

  • der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei Neugründungen von Genossenschaften mit der Zielsetzung „Verwertung von Biomasse“ (Holzverwertung, Wärmeproduktion aus Biomasse und Stromerzeugung)
  • der Prüfung von Förderanträgen und Abstimmungen mit den vorgelegten Anlageverzeichnissen
  • der verstärkten begleitenden Kontrolle der wirtschaftlichen Entwicklung in den ersten Geschäftsjahren bei Neugründungen von Genossenschaften in diesem Segment
  • der Einholung aktueller Informationen betreffend Entwicklungen auf dem Gebiet der Förderungsmaßnahmen durch Bund und Land

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