Externe Innenrevision
Jede Raiffeisenbank ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 42 BWG) zur Einrichtung einer Internen Revision verpflichtet.
Diese soll die laufende und umfassende Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der gesamten Bank gewährleisten. Zu einer funktionierenden Innenrevision gehört jedoch nicht nur das bloße Aufzeigen von Mängeln. Durch die Erarbeitung von konkreten Verbesserungsvorschlägen wird der Nutzen für das Unternehmen gesteigert.
Der Raiffeisenverband Steiermark bietet die Dienstleistung der externen Innenrevision für jene Raiffeisenbanken an, die über keine eigene Innenrevision verfügen. Zudem können als Ergänzung zu einer bereits eingerichteten Innenrevision auch einzelne Teilbereiche (Kreditprüfung, Wertpapiergeschäft u. ä.) durch die externe Innenrevision geprüft werden.
Durch die Einrichtung einer externen Innenrevision leistet der Raiffeisenverband Steiermark somit einen wichtigen Beitrag dazu, den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen zu können. Die Qualität der betrieblichen Abläufe in den Raiffeisenbanken wird dadurch auf dem gewohnt hohen Niveau gehalten.
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