Innenrevisionsbetreuung
Der Beurteilung des betrieblichen internen Kontrollsystems kommt im Rahmen der Bankprüfung eine zentrale Rolle zu. Die interne Revision ist dabei für einen wesentlichen Teil der Überwachungshandlungen im betrieblichen internen Kontrollsystem verantwortlich.
Im Fachbereich „Innenrevisionsbetreuung“ werden die notwendigen Maßnahmen bei Änderungen des aufsichtsrechtlichen Umfeldes koordiniert. Als Beispiel sind hier die Anpassungen aufgrund der von der Finanzmarktaufsicht bekannt gegebenen „FMA-Mindeststandards für die interne Revision“ anzuführen.
Ein zusätzliches Betätigungsfeld ist die Beratung der Raiffeisenbanken bei regionalen Kooperationen in der internen Revision.
Schließlich fungiert dieser Fachbereich auch als Schnittstelle zur für Aus- und Weiterbildungsagenden zuständigen Abteilung Bildung des Raiffeisenverbandes Steiermark sowie zum bundesweiten Innenrevisionsausschuss.
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