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Lohnverrechnung

Der Fachbereich „Lohnverrechnung“ umfasst sämtliche Beratungen auf dem Gebiete der Personalverrechnung. Beginnend mit der Einstellung der Mitarbeiter und endend mit dem Ausscheiden derselben ergeben sich folgende Fachgebiete:

  • arbeitsrechtliche Fragen (Klärung in Abstimmung mit der Abteilung Recht)
  • Fragen hinsichtlich der Abrechnung
  • Sozialversicherungsfragen
  • Fragen hinsichtlich aller Lohnabgaben
  • Fragen hinsichtlich des Pensionsrechts
  • Unterstützung bei GPLA-Prüfungen

Alle Mitglieder werden aktuell mittels Rundschreiben über gesetzliche Änderungen informiert. Das Skriptum „Personalverrechnung für Raiffeisenbanken“ wird jährlich aktualisiert. Die Mitarbeiter der Raiffeisenbanken werden in Fortbildungsveranstaltungen aus- und weitergebildet. Weiters gibt es jährlich Kurzreferate für die Mitarbeiter der Waren- und Verwertungssparte über aktuelle Änderungen bzw. Entscheidungen.

Um in diesem Fachbereich „up do date“ zu sein, ist das Studium der Fachliteratur und der laufende Besuch von Fortbildungsveranstaltungen erforderlich.

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