Neues Insolvenzrecht soll Sanierungen leichter machen

10.09.2009

Das neue Insolvenzrechtsänderungsgesetz befindet sich derzeit in Begutachtung und soll mit 1. 1. 2010 in Kraft treten.

Die Hauptziele dieser Reform sind

  • die Erhöhung der Sanierungschancen,
  • die Verhinderung von Konkursverschleppungen,
  • die Zurückdrängung der Konkursabweisungen mangels Masse sowie
  • die Vereinfachung und Modernisierung der Verfahrensstrukturen.

An die Stelle des unattraktiven Ausgleichsverfahrens tritt ein neues Sanierungsverfahren, der Sanierungsplan. Sofern der Schuldner rechtzeitig einen entsprechenden Sanierungsplan vorlegt und in diesem eine Quote von zumindest 30 % anbietet, soll ihm die Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Verwalters belassen werden.

Wenn das Unternehmen nur eine Mindestquote von 20 % erfüllen kann, wird trotzdem das Sanierungsverfahren eingeleitet, jedoch wird in diesem Fall ein Masseverwalter bestellt. Der Zwangsausgleich mit der 20%igen Mindestquote bleibt somit weiterhin bestehen.

Die Zahl der Konkursabweisungen mangels Masse (Anmerkung: Verfahrenskosten können mit dem vorhandenen Vermögen nicht gedeckt werden) soll zurückgedrängt werden. So sollen bestimmte Gesellschafter - vor allem von Kapitalgesellschaften - zum Erlag eines Kostenvorschusses heranzuziehen sein.