Wir unterstützen unsere Klienten und Mitgliedsbetriebe durch Beratungs- und Consultingleistungen in verschiedenen Fachbereichen und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen und erfolgreichen Unternehmensentwicklung. Dabei sehen wir unsere Rolle als Moderator und Ideengeber, aber auch als Sparringpartner und Thinktank bei den Projekten und Aufgaben unserer Auftraggeber.
Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Punkte:
Der Fachbereich „Bilanz und Rechnungswesen“ beschäftigt sich mit rechnungslegungsrelevanten und bilanziellen Themenstellungen. Die Mitglieder des Fachbereichs befassen sich laufend bzw. anlassbezogen mit den jeweiligen Aufgabengebieten, insbesondere mit der Erarbeitung von Arbeits- und Prüfungsunterlagen sowie der Bereitstellung von aktuellen Fachinformationen in verschiedensten Formaten. Adressaten sind dabei die steirischen Raiffeisenbanken sowie der Raiffeisenverband Steiermark mit seinen Prüfungs- und Serviceabteilungen. Aufgrund des Einflusses von steuerlichen Bestimmungen auf die Rechnungslegung kommt diesem Fachbereich auch die Schnittstellenfunktion zur Abteilung Steuer des Raiffeisenverbandes Steiermark zu.
Mit der für Kreditinstitute geltenden nationalen und internationalen Bankenregulatorik, insbesondere dem Bankenaufsichtsrecht, befasst sich der Fachbereich „Bankenrecht“. Dahingehend werden sämtliche für die steirischen Raiffeisenbanken relevanten regulatorischen Rahmenbedingungen durch Fachexperten identifiziert, aufgearbeitet und in Form von Rundschreiben oder Schulungen entsprechend kommuniziert. Empfänger sind dabei der Raiffeisenverband Steiermark mit seinen Prüfungs- und Serviceabteilungen (insbesondere für die Gewährleistung einer entsprechenden Prüfungsabwicklung) sowie die steirischen Raiffeisenbanken mit dem Ziel der Einhaltung der bankrechtlichen Anforderungen im Bankbetrieb. Die für die Aufarbeitung der gegenständlichen Themenbereiche zuständigen Mitglieder des Fachbereichs sind in Arbeits- bzw. Projektgruppen innerhalb der Raiffeisen-Bankengruppe vertreten und fungieren zudem als Schnittstelle bei der Interessensvertretung der Raiffeisenbanken zur Finanzmarktaufsicht und OeNB.
Dem Fachbereich „Finanzierung“ ist der gesamte Kreditprozess zugeordnet. Dazu gehören die Aufbau- und Ablauforganisation sowie auch die regulatorischen Rahmenbedingungen, um eine ordnungsgemäße Kreditvergabe, -überwachung und -abwicklung sicherzustellen. Die für die inhaltliche Aufarbeitung der gegenständlichen Themenbereiche zuständigen Mitglieder des Fachbereichs arbeiten in diversen Arbeitsgruppen im Raiffeisen-Sektor mit.
Geldveranlagung bezieht sich auf die Art und Weise, wie Geld investiert wird, um eine Rendite zu erzielen. Es umfasst verschiedene Strategien und Instrumente wie Sparprodukte, Anleihen, Aktien, Investmentfonds etc. mit dem Ziel das Vermögen zu erhalten bzw. zu vermehren. Der gegenständliche Fachbereich bringt seine fachliche Kompetenz in Sektorarbeitsgruppen ein und unterstützt die Bankprüfer durch die Erarbeitung von Arbeits- und Prüfungsunterlagen. Die Tätigkeit des Fachbereiches trägt auch dazu bei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Bankensystem aufrechtzuerhalten.
Konten in laufender Rechnung als finanzielle Drehscheibe für den Zahlungsverkehr, gepaart mit Debit- und Kreditkarten, Online Banking, Apps und Mobile-Payment-Lösungen zählen zur Standard-Produktausstattung eines Raiffeisen-Kunden dazu. Dieser Fachbereich befasst sich mit den organisatorischen und technischen Abläufen in Form von baren und unbaren Zahlungsvorgängen. Aufgrund der Digitalisierung und laufenden Weiterentwicklungen wurde der Zahlungsverkehr stark vereinfacht, birgt aber auch Risiken wie in den Bereichen Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungen, Fraud-Betrugsmuster und Cyberkriminalität. Daher müssen strenge Regeln zur Identifikation der Mitglieder und Kunden sowie zur Überwachung von Transaktionen eingehalten werden. Unsere Aufgabe ist es, als Ansprechpartner und Unterstützer unserer Mitgliedsbetriebe, unserer Prüfungsteams sowie der Fachabteilungen zu fungieren.
Der Fachbereich „Gesamtbanksteuerung / Risikomanagement“ beschäftigt sich mit den im Raiffeisen-Sektor zur Verfügung stehenden Instrumenten einer umfassenden Banksteuerung sowohl aus betriebswirtschaftlicher Sicht als auch aus Sicht des Risikomanagements. Im Mittelpunkt stehen das Verständnis der Instrumente und Modelle bzw. der Auswirkungen bestimmter Bankgeschäfte auf diese Modelle. Bei der laufenden Weiterentwicklung dieser Modelle ist der Fachbereich in verschiedenen Arbeitsgruppen miteingebunden. Die Basis einer jeden Gesamtbanksteuerung sind das Leitbild und das Geschäftsmodell einer Raiffeisenbank sowie die Gesamtbankstrategie bis hin zur konkreten Risikopolitik mit klaren Risikolimitierungen. Die betriebswirtschaftliche Gesamtbanksteuerung umfasst alle Bereiche der Messung und Beurteilung von Kosten und Erträgen. Das Risikomanagement umfasst das Erkennen, Messen, Limitieren und Steuern von allen möglichen Geschäftsrisiken im Bankgeschäft. Dies ist sowohl eine aufsichtsrechtliche Vorgabe („gesunde und sichere Banken“) als auch die „Risikoversicherung“ einer jeden Bank.
Eine solide Organisationsstruktur definiert Verantwortlichkeiten und Abläufe klar und sorgt für Transparenz und Effizienz im Unternehmen. Eine gute Organisation und ein effektives Internes Kontrollsystem (IKS) sind für Unternehmen unverzichtbar. Das IKS umfasst die Identifizierung und Analyse von Geschäftsprozessen und den daraus resultierenden Risiken von Fehlabwicklungen sowie die darauf ausgerichteten Kontrollhandlungen, um Fehler zu vermeiden, aufzuzeigen und zu korrigieren.
Die Mitglieder des Fachbereiches beschäftigen sich laufend bzw. anlassbezogen mit dem Themengebiet durch Erarbeitung von diversen Arbeits- und Prüfungsunterlagen. Weiters erfolgt durch die Mitglieder des Fachbereiches eine laufende Unterstützung der Bankprüfer in ihrer Tätigkeit. Darüber hinaus werden auch andere Fachbereiche in ihrer Arbeit hinsichtlich der Beantwortung von Fragen, die im Zusammenhang mit dem Internen Kontrollsystem stehen, unterstützt.
Die Bewertung von Liegenschaften ist ein wichtiger Aspekt in der Finanz- und Immobilienbranche, dienen doch Grundstücke und Gebäude verschiedenster Art häufig als Sicherstellung bei der Vergabe von Krediten. Dabei werden verschiedene Methoden wie das Vergleichs-, Sach- oder Ertragswertverfahren genutzt, um den Verkehrswert der Liegenschaften zu ermitteln. Der zuständige Fachbereich steht für allgemeine und spezielle Bewertungsfragen zur Verfügung, unterstützt bei organisatorischen Problemstellungen (inkl. EDV-Themen) und liefert aktuelle Fachinformation in verschiedensten Formaten.
Auf Grund gesetzlicher bzw. sonstiger Vorschriften stellt die Lohn- und Gehaltsabrechnung in jedem Unternehmen etwas Besonderes dar. Sie ist ein wichtiger und unverzichtbarer Teil der Führung eines Geschäftsbetriebs. Umso spannender und interessanter ist für unsere Mitgliedsbetriebe daher die richtige Beratung im Bereich des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts, um Fehler in Arbeitsverträgen oder unnötige Kosten im Bereich der Krankenversicherung zu vermeiden.
Zu unseren Leistungen zählen Beratungen zu allfälligen und speziellen Fragen im Zusammenhang mit der Lohnverrechnung (insbesondere Fragen zum Ein- bzw. Austritt von Mitarbeiter:innen, Fragen zur Arbeitszeit und Auszahlung von Überstunden, Prämien, Boni etc., Fragen zur Altersteilszeit oder Fragen und Unterstützung bei Betriebsprüfungen oder GPLB-Verfahren) sowie Beratungen bei lohnsteuerlichen Fragen, die über die laufende Abrechnung hinausgehen (insbesondere Sozialversicherung und Arbeitsrecht).
Zu den wesentlichen Aufgaben im Fachbereich „Erneuerbare Energien“ zählen die Unterstützung bei der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei Neugründungen von Genossenschaften sowie bei Um- und Ausbauten bestehender Betriebsstätten. Zudem wird eine verstärkte begleitende Kontrolle der wirtschaftlichen Entwicklung – besonders in den ersten Geschäftsjahren nach der Gründung – vollzogen.
Ein weiterer wesentlicher Aufgabenbereich ist die Bereitstellung von Fachinformationen. Zu diesen zählen insbesondere aktuelle Förderungsmöglichkeiten durch Bund und Land sowie auf die jeweilige Unternehmensstruktur abgestimmte wirtschaftliche Vergleichswerte. Diese zur Verfügung gestellten Informationen unterstützen die Verantwortlichen der Genossenschaften bei einer nachhaltigen Unternehmenssteuerung.
Ein zusätzlicher Schwerpunkt ist die Bündelung und Weitergabe von Wissen im Bereich der unternehmens- und steuerrechtlichen Bestimmungen sowie die Expertise bei den eingesetzten Buchhaltungssystemen. Der Wissenstransfer findet auch über individuell gestaltete Schulungsveranstaltungen statt. Dabei wird auch der bundesländerübergreifende Erfahrungsaustausch mit anderen Revisionsverbänden mehrmals jährlich genutzt.
Jedes Bauvorhaben unterliegt gemäß Bauarbeiterkoordinationsgesetz (BauKG) Richtlinien und Vorgaben, die einzuhalten sind. Dabei sind im Vorfeld nicht nur die gesetzlichen Anforderungen ausschlaggebend. Wichtige Aspekte sind ebenfalls die Funktionalität, die Bauabwicklung und der Bauablauf bis hin zu den Baukosten. Beginnend von einem Gutachterverfahren bis hin zur Aufbereitung, Planung, Organisation und Vertragserstellung existieren relevante Faktoren für ein Bauvorhaben.
Begleitend von einem Baucontrolling während der Bauphase wird eine beratende und unterstützende Baubetreuung angeboten. Insbesondere wird dabei auf die Umsetzung der Vorgaben des Bauherrn durch den beauftragten Generalplaner geachtet, dessen Aufgaben im Planungsvertrag enthalten sind. Inkludiert sind auch die Vorarbeiten zur Auswahl und Unterstützung bei der diesbezüglichen Vertragserstellung und Kostenkontrolle.