Im Rahmen unseres genossenschaftsrechtlichen Auftrags und unserer satzungsmäßigen Verpflichtung beraten wir unsere Mitglieder in zahlreichen ausgewählten Rechtsgebieten. Telefonisch, via Mail oder in persönlichen Beratungsgesprächen bieten wir individuelle Problemlösungen und Beratungsleistungen.
Zu unseren Serviceleistungen zählt auch die regelmäßige Information über Neuerungen im Gesetzesbereich und in der Rechtsprechung der Höchstgerichte in den von uns betreuten Rechtsbereichen.
Überdies arbeiten wir in Bundesgremien mit, um optimale Rahmenbedingungen für die Geschäftsabwicklung unserer Mitglieder zu schaffen.
Diese Leistungen erbringen wir für Sie im Rahmen des folgenden Spektrums:
Das Genossenschaftsrecht ist die zentrale Norm unserer Mitglieder. Wir unterstützen bei allen genossenschaftsrechtlichen Rechtsfragen. Insbesondere stellen wir Musterstatuten und Mustergeschäftsordnungen zur Verfügung und begleiten Sie bei der individuellen Gestaltung. Bei Gründungen, Verschmelzungen oder Liquidationen von Genossenschaften stehen wir ebenfalls unterstützend zur Seite. Zusätzlich wickeln wir dabei sämtliche Firmenbuchangelegenheiten für unsere Mitgliedsbetriebe ab.
Der Bereich Bankenrecht gliedert sich in zwei große Themenblöcke: Einerseits die bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen, bei denen es sich um die Vorgaben bezüglich einer ordnungsgemäßen Funktion eines Kreditinstitutes handelt (zB: aufsichtsrechtliche Ordnungsnormen, Meldebestimmungen). Andererseits um sämtliche Bestimmungen, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu den Kunden eines Kreditinstitutes von Relevanz sind. In diesem Bereich erbringen wir insbesondere im Verbraucherrecht (zB: ZaDiG, HIKrG, VKrG), allgemeinen Bankvertragsrecht, Kreditsicherungsrecht, Vertretungsrecht (von der Zeichnungsberechtigung bis zur Erwachsenenvertretung) sowie auch bei Fragen zur Verlassenschaft unsere Beratungsleistungen.
Handeln im Einklang mit dem geltenden Recht und den internen Leitlinien ist eine wesentliche Voraussetzung für eine funktionierende Genossenschaft sowie für ein ehrliches, redliches und transparentes Verhältnis zu den Kunden. Unser Beratungsspektrum umfasst in diesem Zusammenhang sämtliche Bereiche der Compliance. Im Konkreten sind dies die Teilbereiche der BWG-Compliance, Conduct-Compliance, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierungsprävention, Betrugsprävention und die Korruptionsbekämpfung. Wir beraten Sie in Fragen der internen Organisation sowie auch bei der anlassbezogenen Umsetzung.
In diesem Zusammenhang vertreten wir die Gläubigerinteressen unserer Mitglieder in anhängigen Insolvenzverfahren vor den Landesgerichten. Dazu gehört die Erstellung der notwendigen Schriftsätze, die Teilnahme an den Tagsatzungen bei Gericht sowie Verhandlungen mit Schuldnervertretern und Insolvenzverwaltern. Im Bereich der Schuldenregulierung erbringen wir Beratungsleistungen.
Arbeitsrecht aus dem Blickwinkel der Arbeitgeber ist ein zentrales Thema bei unseren Mitgliedsbetrieben und deren Personal. Unser Beratungsangebot erstreckt sich beim Individualarbeitsrecht von der Anbahnung bzw. dem Beginn bis zum Ende eines Arbeitsverhältnisses sowie darüber hinaus. In diesem Zusammenhang wird auch eine Vielzahl an Mustern zur Verfügung gestellt bzw. individuell angepasst. Im kollektiven Arbeitsrecht unterstützen wir bei Kollektivvertragsverhandlungen sowie beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen bis hin zu Fusionen und deren arbeitsrechtlichen Auswirkungen.
Unser Beratungsspektrum umfasst dabei gesellschaftsrechtliche Fragen in Zusammenhang mit der Kapitalaufbringung und der Kapitalerhaltung (verbotene Einlagenrückgewähr).
Wir bieten unseren Mitgliedern die Erstellung von Bestandsverträgen an und unterstützen bei der inhaltlichen Vertragsprüfung in diversen Rechtsgebieten.
Die Digitalisierung hält in allen Bereichen Einzug. Das bringt zahlreiche, auch rechtliche Herausforderungen mit sich. Da heißt es, am Puls der Zeit zu bleiben. Es ist uns daher ein Anliegen, unsere Mitgliedsbetriebe auch hier zu begleiten. Aus diesem Grund unterstützen wir unter anderem bei der Umsetzung der Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI-VO), Betrugsprävention oder beim Umgang mit elektronischen Signaturen.