Strafbare Geschenkannahme

29.10.2008

Das mit 1. Jänner 2008 in Kraft getretene Antikorruptionsstrafrecht kann dazu führen, dass die Überreichung von Weihnachtsgeschenken an Amtsträger (Beamte) bzw. allfällige Essenseinladungen sowohl den Geber, als auch den Begünstigten strafbar machen können. Dies insbesondere dann, wenn die Grenzen der Geringfügigkeit überschritten werden.

Ein Rundschreiben dazu ist in Ausarbeitung.