Satzung

Zweck des Verbandes ist:

  1. die Durchführung der Revision bei Mitgliedsgenossenschaften, die der gesetzlichen Revision durch den Verband unterliegen, gemäß den Bestimmungen der §§ 4 ff des Genossenschaftsrevisionsgesetzes 1997 sowie sonstiger gesetzlicher Vorschriften.
  2. die Jahresabschlussprüfung bei Mitgliedern gemäß den Bestimmungen des Bankwesengesetzes bzw. Unternehmensgesetzbuches in der jeweils geltenden Fassung sowie den dazu erlassenen Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften.
  3. das Anbieten von Dienstleistungen für alle unternehmensrelevanten Bereiche, wie insbesondere Besorgung der externen Innenrevision gemäß § 42 BWG, steuerliche und rechtliche Beratung, Schulung und Organisationsberatung. Dabei werden nur jene Leistungen erbracht, die nicht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen zu Vorbehaltsaufgaben bestimmter Berufsgruppen zählen.
  4. die Vertretung der Interessen der Mitgliedsgenossenschaften, insbesondere gegenüber Gesetzgebung und Verwaltung.
  5. durch Marketing und Information zur Bildung einer positiven öffentlichen Meinung über das Genossenschaftswesen beizutragen.