Genossenschaftsgründung

Die Unternehmens- und Rechtsform Genossenschaft ist gerade auch für junge Unternehmen attraktiv. Wir bieten Interessenten für eine Genossenschaftsgründung eine kostenlose Erstberatung an. Dabei können vorweg organisatorische, rechtliche und steuerliche Fragen abgeklärt werden.

Nach einem positiven Ergebnis der Erstberatung richten Sie ein Aufnahmeansuchen an den Raiffeisenverband Steiermark, aus welchem der Unternehmensgegenstand und die geplante Anzahl der Mitglieder (mindestens zwei) hervorgehen. Dem Ansuchen ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung des Projektes anzuschließen. Bei bereits bestehenden Unternehmen sind die Bilanzen der letzten drei Jahre beizubringen.

Mit der Aufnahme als Mitglied beim Raiffeisenverband Steiermark, für die eine positive Analyse der Wirtschaftlichkeitsberechnung Voraussetzung ist, kann die Gründung der Genossenschaft umgesetzt werden. Dafür ist in Abstimmung mit dem Raiffeisenverband Steiermark ein Termin für die Gründungsversammlung festzulegen.

Sowohl vor als auch nach erfolgter Gründung übernehmen wir eine Reihe von Serviceleistungen, angefangen von der Hilfestellung bei der Abfassung der Satzung über die Eintragung im Firmenbuch bis hin zur Erstellung der Eröffnungsbilanz und der Kontaktaufnahme mit den Finanzbehörden.

Ihre Ansprechpartner für eine kostenlose allgemeine Erstberatung:

Weitere Informationen rund um die Gründung einer Genossenschaft und das Genossenschaftswesen im Allgemeinen finden Sie auch auf der Initiativen-Homepage "kooperieren+profitieren - Erfolgsmodell Genossenschaft" der Österreichischen Raiffeisen-Revisionsverbände.

www.kooperieren.at