Die EU-Richtlinie 2060 soll durch Übernahme der PSD (Paymentservice Directives) in österreichisches Recht in Form eines neuen Gesetzes, dem ZaDiG (Zahlungsverkehrs- und Dienstleistungsgesetz), umgesetzt werden.
Neben Banken können zukünftig hin auch sogenannte Zahlungsverkehrsdienstleister (z. B. Lebensmittelketten) den Überweisungsverkehr über ein Zahlungskonto (Guthabenskonto muss zinsen- und spesenfrei sein) durchführen. Weiters wird es notwendig sein, sämtliche Verträge (künftig auch mit Unternehmen), die mit dem Konto in Zusammenhang stehen, anzupassen.
Weitere Auswirkungen werden sein: