Insolvenzrecht

Die wesentlichste Aufgabe in diesem Bereich ist die Vertretung unserer Mitglieder als Gläubigervertreter in den gerichtlichen Ausgleichs- und Konkursverfahren. Daraus resultierend erlangt auch die Klärung von offenen Rechtsfragen mit dem Konkursgericht bzw. den Masseverwaltern große Bedeutung. Dazu zählen insbesondere Fragen des Anfechtungsrechtes, des Stimmrechtes, Verhandlungen über die Anerkennung von Forderungen sowie Fragen im Zusammenhang mit der Meistbotsverteilung im Konkursverfahren.

Selbstverständlich werden in diesem Zusammenhang die erforderlichen Schriftsätze (Forderungsanmeldungen, Forderungseinschränkungen, Schriftverkehr mit Masseverwalter etc.) erstellt. Auch die Teilnahme an Gläubigerausschusssitzungen wird fallweise wahrgenommen.

Keine gerichtliche Vertretung erfolgt aus Kapazitätsgründen im Bereich des Privatkonkurses. Allerdings werden die Mitgliedsgenossenschaften in diesem speziellen Verfahren entsprechend beraten und geschult.

Um auch in diesem Themenbereich auf dem Laufenden zu sein, zählt natürlich das Studium der Fachliteratur sowie der Judikatur des Obersten Gerichtshofes zu den Verpflichtungen der Referenten. Bei Bedarf wird dieses Wissen ebenfalls in Form von Rundbriefen oder Seminarveranstaltungen an unsere Mitglieder weitergegeben.