Qualitätssicherung/Prüfungsvorbereitung, A-QSG, ISA

Der Fachbereich umfasst im Wesentlichen die Bereiche A-QSG (Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz), Berufsgrundsätze und Standesregeln sowie die Vorbereitung von Prüfungswerkzeugen und elektronischen Arbeitspapieren für die Abschlussprüfer.

Die Anforderungen an die Qualität der Tätigkeiten des Revisionsverbandes und der Mitarbeiter im Prüfungsdienst sind durch das A-QSG, einschlägige Fachgutachten und das Unternehmensleitbild umfassend normiert. Diese Bestimmungen und Festlegungen verpflichten den Raiffeisenverband Steiermark zu einem umfassenden Qualitätsmanagement und zu einer externen Qualitätskontrolle. Dem Fachbereich obliegt die Ausarbeitung und Wartung des „Qualitätshandbuches“, in dem das gesamte Qualitätssicherungssystem des Raiffeisenverbandes Steiermark abgebildet ist. Die einzelnen Prozessschritte der Prüfung werden laufend weiterentwickelt und den aktuellen Erfordernissen angepasst.

In den Aufgabenbereich „Berufgrundsätze und Standesregeln“ fallen die Überwachung und Schulung diesbezüglicher Grundsätze und Regelungen, welche sich aus gesetzlichen Bestimmungen und Fachgutachten ergeben. Anzuführen sind hierzu die Themen Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit, Verschwiegenheit, Gewissenhaftigkeit, Eigenverantwortlichkeit, berufswürdiges Verhalten sowie kritische Grundhaltung des Revisors.

Die Vorbereitung von Prüfungswerkzeugen betrifft die Entwicklung und Wartung der speziell für den Raiffeisenverband Steiermark entwickelten und im eigenen Haus programmierten Prüfungsprogramme und Analysetools. Weiters werden Musterberichte und Präsentationsunterlagen vorbereitet und laufend an die aktuellen gesetzlichen und fachlichen Regelungen angepasst.

Zur Einhaltung der Prüfungsstandards werden fachliche und organisatorische Anweisungen und Hilfsmittel konkretisiert und verbindlich vorgegeben. Die elektronischen Arbeitspapiere, welche zur Bearbeitung der einzelnen Prüffelder benötigt werden, werden vom Fachbereich laufend gewartet und weiterentwickelt. Diese umfassen Zuständigkeiten, Arbeitsabläufe, Organisationsmittel, Grundsätze zur Durchführung einzelner Prüfungen, Grundsätze zur Dokumentation der Prüfungstätigkeit und -feststellungen sowie Grundsätze zur Berichterstattung über die Prüfung für die Mitarbeiter des Prüfungsbetriebes.

Die Durchführung, Dokumentation und Berichterstattung wird durch die auf dem Programm Lotus-Notes basierende Prüfungssoftware „Klientenakt“ unterstützt.